DSGVO für Fotografen
Datenschutz in deinem Foto-Business

Die EU-Datenschutzgrundverordnung besteht seit dem 25.05.2018 und gilt auch für Fotografen.
Bitte beachte, dass ich Folgendes zwar alles nach bestem Wissen und Gewissen bereitstelle, jedoch keine Rechtssicherheit gewährleisten kann.
1. DSGVO - Datenschutzvereinbarung zum Kundenvertrag, mit Verarbeitungsverzeichnis
Nach der Aushändigung, lasse den Kunden auf dem Auftragsvertrag unterzeichnen, so bist du auf der sicheren Seite.
* PDF Datenschutzerklärung zum Kundenvertrag
2. DSGVO - Hochzeitsvertrag
Hier sind ebenso alle Punkte wie in 1.) aufzuzeigen. Des Weiteren solltest du hier sicherstellen, dass dich das Brautpaar von Ansprüchen Dritter frei stellt. Das heißt, du holst dir die Einwilligung über das Brautpaar, dass du alle Gäste, Kinder, weitere Dienstleister auf der Hochzeit, etc. fotografieren darfst.
* PDF Datenschutzerklärung zum Hochzeitsvertrag
Nebden dem DSGVO konformen Hochzeitsvertrag, steht auf jeder meiner Hochzeiten nun immer ein Aufsteller mit allen Datenschutzinformationen.
*PDF zum Inhalt des Hochzeitsaufstellers
3. Website mit Datenschutzerklärung ausstatten.
Lege dafür einen extra Button/ Menüpunkt an.
LINK zum kostenlosen Generator:
https://www.wbs-law.de/it-recht/datenschutzrecht/datenschutzerklaerung-generator/
5. SSL-Verschlüsselung der Website überprüfen
Viel Erfolg beim Prüfen und Umsetzen der DSGVO
Alles Liebe von Vicky
Victoria Vorwerg Fotografie

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